Anmeldung

Informationen zur Anmeldung finden Sie  hier. 

Für den Ausbildungsjahrgang 2022 gilt die neue Prüfungsordnung. Die ersten Prüfungen auf Basis dieser Prüfungsordnung werden in unserem Hause  im Frühjahr 2025 stattfinden. Als besondere Neuerung wird eine gestreckte Abschlussprüfung stattfinden, bei der die bisherige Zwischenprüfung schon den ersten Teil der Abschlussprüfung darstellt und dadurch einen anderen Stellenwert im gesamten Prüfungsablauf genießt.

1. Teil der Abschlussprüfung

Nach 18 Monaten findet der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. Die Teilnahme an diesem Prüfungsteil ist die Voraussetzung für die Teilnahme am späteren zweiten Teil der Abschlussprüfung.

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den Prüfungsbereichen „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“ statt. Die Aufgaben sind praxisbezogen und werden schriftlich bearbeitet. Die Prüfungszeit beträgt je
Prüfungsbereich 60 Minuten.

 

2. Teil der Abschlussprüfung

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den Prüfungsbereichen „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“, „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt.

Die Aufgaben der beiden letztgenannten Prüfungsbereiche müssen praxisbezogen sein und schriftlich bearbeitet werden. Die Prüfungszeit beträgt im zweitgenannten Prüfungsbereich 120 Minuten; im drittgenannten 60 Minuten.

Im erstgenannten Prüfungsbereich hat der Prüfling eine praktische Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen/Arbeitsmitteln zu dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Der Prüfling erhält zunächst eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Die Prüfungszeit für die Durchführung der praktischen Arbeitsaufgabe beträgt 30 Minuten. Das anschließende auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe erteilt die Zulassungen zu diesen Prüfungen und  stellt den Prüflingen die Anmeldeformulare über die Berufsschule rechtzeitig zur Verfügung. Der Ablauf ist landeseinheitlich geregelt.

 

Fortbildungen

Im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung bieten die Zahnärztekammer und die Akademie für Fortbildungen zahlreiche Aufstiegsqualifizierungen an, beispielsweise zur:

  • Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent/in (ZMP)
  • Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement
  • Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen
  • Dentalhygieniker/in (DH)

 

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