Anmeldung

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Die vertragliche Ausbildungszeit beträgt i. d. R. drei Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen in der Praxis und der Berufsschule kann die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzt werden. Für Auszubildende, die entsprechend vorgebildet sind, z. B. die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (schulischer Teil) absolviert haben, besteht die Möglichkeit, mit dem Ausbilder direkt eine zweijährige Ausbildungszeit zu vereinbaren.

Fotolia 41874051 XS Diese Auszubildenden entscheiden zu Beginn der Ausbildung, ob sie die Ausbildungsjahre 1 und 2 oder die Ausbildungsjahre 2 und 3 absolvieren möchten.  Die im schulischen Kontext zu erwerbenden Kompetenzen des jeweils fehlenden Ausbildungsjahr werden in Eigenregie erarbeitet. Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ bieten die Bundesagentur für Arbeit,  das Bundesinstitut für Berufsbildung  und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Die fachpraktische Ausbildung findet in der Ausbildungspraxis statt. Grundlagen für die betriebliche Ausbildung sind die Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenplan für das Berufsbild der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie der Ausbildungsvertrag, der mit dem Ausbilder geschlossen wird.

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