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Neuordnung des Ausbildungsberufs "Zahnmedizinische Fachangestellte"

Am 01. August 2022 traten der neue Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Zahnmedizinische Fachangestellte" sowie die neue Ausbildungsordnung in Kraft. Im Schuljahr 2024/2025 werden erstmals Auszubildende nach der neuen Prüfungsordnung geprüft.

Pilotprojekte "Qualitätsmanagement" und "EDV-gestützter Abrechnungsunterricht" in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer

Auch nach der Neuordnung des Ausbildungsberufes "Zahnmedizinische Fachangestellte" haben die Auszubildenden weiterhin die Möglichkeit, eine Zusatzqualifizierung im Qualitätsmanagement zu erwerben, die am Ende der Ausbildung auf Basis einer schriftlichen Abschlussprüfung zertifiziert werden kann. Die Vorbereitung auf diese Prüfung wird weiterhin im für die interessierten Auszubildenden verpflichtenden Differenzierungsbereich stattfinden.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Auszubildenden an diesem Differenzierungskurs und der späteren QM-Prüfung, die am ESBK abgelegt werden kann, ist die Note "gut" oder "sehr gut" im Fach "Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement" im Halbjahreszeugnis des 3. Ausbildungsjahres.

Seit dem Schuljahr 2014/15 findet der Unterricht im Fach Abrechnungswesen in der Mittelstufe und seit 2015/16 in der Oberstufe zusätzlich edv-gestützt statt. Die Auszubildenden erlernen hier, zahnärztliche Leistungen praxisbezogen am PC abzurechnen. Zum Ende ihrer Ausbildung erhalten sie über ihre Teilnahme an diesem Projekt ein Zertifikat, das in Kooperation mit der Zahnärztekammer ausgestellt wird.

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