Fortführung des Unterrichts
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe, verehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier nun weiteren Regelungen für Schulen in NRW und im MK.
Eine Präsenzbeschulung findet weiterhin nur für Oberstufen und Abschlussklassen statt. Alle übrigen Klassen werden in Distanz beschult. Zu beachten ist eine dreiwöchige Schutzfrist vor Prüfungen, die für alle Klassen aus dem dualen System fix beachtet werden muss und für andere Gruppen angewendet werden kann. Es gelten weiter die vereinbarten Regelungen (Räume, Parkplätze, Pausen usw.).
Aufgrund der in den kommenden Wochen anstehenden Prüfungen in den SIHK Berufen und auch bei den Oberstufen der Rechtanwalts- und Notarfachangestellten, werden die betroffenen Lerngruppen somit ebenfalls in Distanz beschult.
Wir haben entschieden, dass auch die Jahrgangsstufe 13 (GO18) aus dem Beruflichen Gymnasium in Distanz in den Abiturfächern auf die nahenden Prüfungen vorbereitet wird. In dieser Woche bieten wir den betroffenen Schülerinnen und Schüler aus dem Beruflichen Gymnasium allerdings noch die Möglichkeit, Fragen in der Schule mit den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen zu klären. Details dazu regelt Frau Langendorf in Absprache mit der Schulleitung.
Folgende Klassen sind in der kommenden Woche im ESBK:
IFK20
BFS20
HH19 (entsprechende Teilgruppe)
GO19
MF18A (zweiter Berufsschultag)
MF18B (zweiter Berufsschultag)
Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie schulisches Personal unterliegen einer Testpflicht. Insgesamt sollen zwei Tests pro Woche gemacht werden und die Tests müssen auch in der Schule durchgeführt werden. Eine Ausnahme bildet lediglich die Vorlage eines aktuellen "Bürgertests".
An den jeweiligen Testtagen der Klassen müssen somit alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam den Selbsttest durchführen. Wer sich weigert und keinen aktuellen "Bürgertest" vorlegen kann wird nach Hause geschickt.
Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen die Schule umgehend verlassen und den Hausarzt kontaktieren.
Unterstützen Sie uns bitte tatkräftig. Die Maßnahmen Selbsttestung in Verbindung mit den bekannten Hygieneregeln dienen dem Schutz aller am Schulleben beteiligten.
Fragen richten Sie bitte zunächst an die zuständige Klassen- bzw. Bildungsgangleitung.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
Ab Freitag, 19.03.2021, Selbsttestungsmöglichkeit und verschärfte Maskenregeln
Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe
Ab morgen werden wir am ESBK auch die Selbsttestungen anbieten. Die Teilnahme an der Selbsttestung ist freiwillig. Sollten Eltern oder Erziehungsberechtigte gegen die Teilnahme sein, müssen Ihre Kinder eine Widerspruchserklärung (siehe Anhang) mitbringen. Auf Schülerseite ist ein einfaches NEIN allerdings auch ausreichend.
Positiv getestete Schülerinnen und Schüler werden natürlich von den Lerngruppen getrennt, fahren entweder mit dem eigenen PKW nach Hause oder müssen von den Eltern in der Schule abgeholt werden. Der Wartebereich für diesen Fall ist unsere kleine Sporthalle. Auf gar keinen Fall sollen positiv getestete Schülerinnen und Schüler mit dem Bus oder in Fahrgemeinschaften die Heimfahrt antreten.
Nach einem positiven Selbsttest nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Hausarzt auf. Für die Rückkehr in die Schule benötigen Sie einen negativen PCR-Test.
Weiterhin weisen wir auf die ab Freitag, 19.03.2021, geltenden verschärften Maskenregeln hin.
Die Maskenpflicht gilt nun auch 150 Meter außerhalb des Schulgeländes. Die im Moment außerhalb des Schulgeländes stattfindenden und von uns kritisierten Pausentreffen sind dann nicht mehr möglich. Wir rechnen zwingend mit Kontrollen von Polizei und Ordnungsbehörden. Halten Sie somit auf und außerhalb des Schulgeländes die Masken- und Abstandsregeln ein.
Auch bei gemeinsamer Nutzung eines PKWs gilt ab Freitag eine verschärfte Maskenpflicht.
Wir bitten dringend um Unterstützung und Beachtung der neuen wichtigen Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Störring und Ulrich Fröndhoff
Informationsschreiben zu Selbsttests |
Widerspruchserklärung zu Selbsttests |
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