Fotolia 46241521 XSDie Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung zum Verkäufer, zur Verkäuferin besteht aus 4 Prüfungsbereichen:

1. Verkauf und Marketing
2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
4. Fallbezogenes Fachgespräch

Die Bereiche 1. bis 3. werden schriftlich, der 4. Bereich mündlich geprüft. In jedem Prüfungsbereich können bis 100 Punkte erreicht werden, wobei folgender Notenschlüssel zu Grunde gelegt ist:

  • 100 bis 92 Punkte                  Note 1 - sehr gut
  • unter 92 bis 81 Punkte         Note 2 - gut
  • unter 81 bis 67 Punkte         Note 3 - befriedigend
  • unter 67 bis 50 Punkte         Note 4 - ausreichend
  • unter 50 bis 30 Punkte         Note 5 - mangelhaft
  • unter 30 bis 0 Punkte           Note 6 - ungenügend

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erzielt wurden:

  • in keinem Prüfungsbereich "ungenügend" (unter 30 Punkte) und
  • im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch",
    in zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche und
    im Gesamtergebnis mindestens „ausreichend" (mindestens 50 Punkte).

Für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel wurde die „gestreckte Prüfung" nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG eingeführt, d.h. die Abschlussprüfung wird in zwei Teile aufgeteilt. Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt. Die zugrunde liegende "Verordnung über die
Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel" trat am 1. Juli 2009 in Kraft und löst die Erprobungsverordnung von 2007 ab. Durch diese neue Verordnung wird das klassische Prüfungsmodell der punktuellen Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung durch die Gestreckte Prüfung abgelöst.

Die gestreckte Prüfung teilt sich auf in Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung,

  • Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Ausbildungsjahr statt. Er ist deckungsgleich mit der schriftlichen Prüfung der Verkäufer.
  • Teil 2 der gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.
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