Anmeldung

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Fotolia 83717695 XSDer Ausbildungsbetrieb hat in erster Linie für die berufspraktische Ausbildung  zu sorgen. Hierfür bindend ist im Einzelhandel die Ausbildungsordnung für die Einzelhandelsberufe „Verkäufer/Verkäuferin" und „Kaufmann/Kauffrau" im Einzelhandel. Darin sind fünf Ausbildungsmittel festgelegt:

  • Bezeichnung des Ausbildungsberufes (Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel und Verkäufer/in)
  • Ausbildungsdauer
    - für den Beruf Verkäufer/Verkäuferin zwei Jahre.
    - für den Beruf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel drei Jahre.
    Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Vorbildung, Notendurchschnitt), kann die Ausbildungsdauer auch verkürzt werden.
  • Ausbildungsberufsbild (Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind)
  • Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse)
  • Prüfungsanforderungen

 

Strukturkonzept der Einzelhandelsberufe

  • zwei getrennte Ausbildungsberufe mit gemeinsamen Inhalten im 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Modulares Konzept der Ausbildung, aber Beibehaltung des Berufsprinzips
  • Bausteinprinzip (2- und 3-jähriger Beruf)
  • Sicherung einer bedarfsgerechten Ausbildung
  • Anpassung an neue Sortimentsstrukturen
  • Verstärkung der Kundenorientierung
  • Erhöhung der Attraktivität für Jugendliche
  • Perspektiven für Fortbildung und Karriere

Als Besonderheit ist festzustellen, dass die Ausbildungsinhalte der beiden Teilberufe in Bausteine gegliedert sind.

  • Pflichtbausteine: Acht Pflichtbausteine sind für Verkäufer(innen) und Kaufleute im Einzelhandel verbindlich.
  • Wahlbausteine: Je nach Art des Ausbildungsbetriebes werden geeignete Bausteine zusammengestellt, in denen der Ausbildungsbetrieb auch ausbilden kann.

Die nachfolgenden Abbildungen stellen die Regelungen der Ausbildungsordnung in dieser Frage dar.

Qualifikationseinheiten Verkaeufer

Qualifikationseinheiten Kaufl. im EH

Zuordnung der Pflicht- und Wahlbausteine

Für beide Ausbildungsberufe gibt es acht inhaltsgleiche Pflichtbausteine für das 1. und 2. Ausbildungsjahr sowie einen Wahlbaustein (aus 4) im 2. Ausbildungsjahr.

Kaufleute im Einzelhandel werden darüber hinaus im 3. Ausbildungsjahr im Pflichtbaustein „Einzelhandelsprozesse" sowie in drei aus acht Wahlbausteinen ausgebildet. Von den gewählten Bausteinen muss einer aus den Nummern 1-3 stammen.

Pflicht- und Wahlbausteine

Im Folgenden werden beispielhafte Ausbildungskonzepte vorgestellt:

Beispielhafte Ausbildungskonzepte

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