Wie ist der zeitliche Ablauf der Prüfung für Verkäufer?
Eine Verkäuferin/ein Verkäufer muss an zwei Prüfungen teilnehmen:
1. Zwischenprüfung: Sie soll den Ausbildungsstand zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres feststellen. Hier liegt der Schwerpunkt auf „Teilnahme", nicht auf „Bestehen".
2. Abschlussprüfung: Nach bestandener Abschlussprüfung wird dem Auszubildenden bescheinigt, dass er durch seine Ausbildung zu einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einem staatlich anerkannten Beruf (Verkäufer/in) befähigt worden ist.
Wie sieht die Zwischenprüfung aus?
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung gehen nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Wie werden die einzelnen Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung gewichtet?
Schriftliche und mündliche Prüfung haben das gleiche Gewicht. Innerhalb der schriftlichen Prüfung werden die drei Fächer unterschiedlich gewichtet (50:30:20).
Wie wird in der mündlichen Prüfung geprüft?
Beim Abschluss des Ausbildungsvertrages wird entschieden, welche Wahlqualifikationseinheit von insgesamt vier Wahlbausteinen Bestandteil der Prüfung ist.
Weil in der mündlichen Prüfung aber auch der Warenbereich zu berücksichtigen ist, in dem der Prüfling ausgebildet worden ist, ist zusätzlich das Ausbildungssortiment mit den zugehörigen Warengruppen anzugeben. Der gewählte Wahlbaustein und die Warengruppe sind nun Grundlage für die mündliche Prüfung.
In der mündlichen Prüfung (fallbezogenes Fachgespräch) erhält der Prüfling zwei Aufgaben zur Auswahl. Für die gewählte Aufgabe hat er bis zu 15 Minuten Vorbereitungszeit. Das eigentliche Fachgespräch dauert ca. 20 Minuten.
Der Ausbildungsordnung ist zu entnehmen, welche genaueren Ausbildungsinhalte sich hinter den vier Wahlqualifikationen verbergen:
Wann gilt die Prüfung als bestanden?
Folgende Mindestbedingungen müssen erfüllt sein, damit die Prüfung als bestanden gilt:
Leistungen |
Note |
Gesamtergebnis Mindestens in zwei schriftlichen Prüfungsbereichen Im Prüfungsbereich fallbezogenes Fachgespräch In keinem Prüfungsteilergebnis |
4 4 4 6 |
Die Addition aller Teilpunkte geteilt durch die vier Teilleistungen muss mindestens ein „Ausreichend" ergeben. Der Prüfling darf sich in den drei schriftlichen Fächern höchstens ein „mangelhaft“ erlauben. Die mündliche Prüfung muss auf jeden Fall bestanden werden. Ein ungenügend ist in keinem Teilbereich erlaubt.
Kann bei zwei mangelhaften Zensuren die Prüfung trotzdem bestanden werden?
Für den Fall, dass in den schriftlichen Fächern zwei „mangelhaft“ festzustellen sind (das 3. Fach aber mindestens „ausreichend“ ist), gibt es die Möglichkeit, ein „mangelhaft“ durch eine mündliche Ergänzungsprüfung auszugleichen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei doppelter Gewichtung der Vornote insgesamt ein Durchschnitt von 50 Punkten erreicht wird und das Gesamtergebnis dann nach der mündlichen Ergänzungsprüfung auch über 50 Prozent, d.h. bei „ausreichend“ liegt. Hierzu ein Beispiel:
Ein Prüfling hat zwei nicht ausreichende Leistungen und somit einen Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung (MErpr).Er wählt das Fach Verkauf u. Marketing und kann (wie oben gezeigt) seine mangelhafte Leistung ausgleichen.
In diesem Fall gilt die Bestehensregelung:
- Gesamtergebnis ausreichend
- Mindestens zwei schriftliche Prüfungsbereiche ausreichend
- Fallbezogenes Fachgespräch ausreichend
- Kein Prüfungsbereich ungenügend
als erfüllt, die Prüfung ist damit bestanden.