Wie ist der zeitliche Ablauf der Abschlussprüfung für Kaufleute im Einzelhandel?

  • Keine Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres
  • Die Abschlussprüfung wird zeitlich entzerrt durchgeführt und setzt sich zusammen aus
    • Teil 1 (Ende des 2. Ausbildungsjahres)
    • Teil 2 (Ende der Ausbildungszeit)
  • Teil 1 der Abschlussprüfung ist identisch mit der schriftlichen Abschlussprüfung der Verkäufer

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?

Teil 1
Wird nur schriftlich durchgeführt. Setzt sich zusammen aus:

  • Verkauf und Marketing (90 Minuten)

  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen (60 Minuten)

  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Die Ergebnisse fließen mit 35 % in die Abschlussbewertung ein.

Teil 2
Wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Setzt sich zusammen aus:

  • Geschäftsprozesse im Einzelhandel (105 Min.)
  • Fallbezogenes Fachgespräch (ca. 20 Minuten)

Die Ergebnisse fließen mit 65 % in das Gesamtergebnis ein

 

Wie werden die einzelnen Prüfungsergebnisse gewichtet?

eh gewichtung pruefungserg

 
Welche Gebiete werden in den einzelnen Prüfungsteilen geprüft?

Im Prüfungsbereich „Verkauf und Marketing  – Teil 1“ (= ungebundene Aufgabenstellung) werden folgende  Gebiete geprüft:

  1. Verkauf, Beratung und Kasse
  2. Warenpräsentation und Werbung.

Im Prüfungsbereich „Warenwirtschaft und Rechnungswesen – Teil 1“ werden folgende Gebiete geprüft:

  1. Warenannahme und –lagerung,
  2. Bestandsführung und –kontrolle,
  3. Rechnerische Geschäftsvorgänge,
  4. Kalkulation.

Im schriftlichen Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde – Teil 1" soll gezeigt werden, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dargestellt werden können.

 

Im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel – Teil 2“ sind praxisbezogene  Aufgaben und Fälle, fachliche, wirtschaftliche u. soziale Zusammenhänge bezogen auf  Kernprozesse des  Einzelhandels (von Einkauf u. Sortimentsgestaltung über logistische Prozesse bis zum Verkauf und Unterstützungsprozesse wie Rewe, Personalwirtschaft, Marketing  und IT-Anwendungen) schriftlich zu bearbeiten. Sie sollen analysiert sowie Lösungsmöglichkeiten zu den Aufgabenstellungen entwickelt werden.

 

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

ü  Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel muss im schriftlichen Bereich (Teil 1 und Teil 2 zusammen) mind. ausreichende Leistungen ergeben.

ü  Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im EH ist „ausreichend“ zwingend vorgeschrieben und

ü  Der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch muss mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sein.

èD. h. in Teil 2 der Abschlussprüfung darf kein ungenügend oder mangelhaft erzielt werden!

Da die Teile 1 und 2 der Prüfung als einheitliche Prüfung konzipiert sind, kann Teil 1 der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholt werden, da er zur Abschlussprüfung insgesamt gehört; das Endergebnis wird erst nach Teil 2 festgestellt. Teil 1 darf also nicht über das Bestehen entscheiden. Das bedeutet, ein Bestehen der Prüfung ist auch mit einem „ungenügend“ in Teil 1 möglich.

 

 Kann bei einer mangelhaften Zensur im Prüfungsteil Geschäftsprozesse trotzdem die Prüfung bestanden werden?

Ja, durch eine mündliche Ergänzungsprüfung, wenn dies für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Sie ist nur für den Teil 2 der Prüfung vorgesehen (auf Antrag des Prüflings, mit Bewertung eines Prüfungsfachs „schlechter als ausreichend“). Hierzu ein Beispiel:

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Ein Prüfling hat im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel eine mangelhafte Leistung erbracht.

Er legt eine mündliche Ergänzungsprüfung ab und kann das Ergebnis mit 54 Punkten ausgleichen.

In diesem Fall gilt die Bestehensregelung:

Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend
Geschäftsprozesse im Einzelhandel mindestens ausreichend
Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichend

als erfüllt, die Prüfung ist damit bestanden.