Sie können die Höhere Handelsschule besuchen, wenn Sie den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der Klasse 10 in einer Realschule, Gesamtschule, Hauptschule (10B) oder demnächst der Sekundarschule erworben haben.

Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums  (G8) können ebenfalls aufgenommen werden, wenn sie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten haben (nach  Klasse 9). Sie erhalten dann nach einem Jahr und Versetzung in die Oberstufe die Fachoberschulreife.

Schülerinnen und Schüler, die bereits andere Vollzeitklassen eines Berufskollegs durchlaufen haben, haben keinen Anspruch auf Aufnahme. Es werden unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazitäten Einzelfallentscheidungen getroffen.