Die Abschlussprüfung wird in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen abgelegt. In einem dieser Fächer kann die Abschlussprüfung durch eine Facharbeit mit anschließendem Kolloquium abgelegt werden.
Unten finden sie Informationen zu den Abschlussprüfungen und den Bedingungen zur Prüfungszulassung.
Informationen zur Abschlussprüfung der Höheren Handelsschule Sommer 2017
01. Dezember 2016: |
letzter Termin eine Facharbeit schriftlich anzumelden |
15. Januar 2017: |
letzter Termin das Thema einer Facharbeit mit einem Fachlehrer zu vereinbaren |
27. April 2017: |
letzter möglicher Abgabetermin der Facharbeit |
13. Juni 2017: |
letzter Termin für ein Kolloquium zur Facharbeit |
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12. Mai 2017 |
letzter Unterrichtstag. Bekanntgabe der Vornoten aller Unterrichtsfächer Die Vornote beinhaltet die Leistungen der gesamten Oberstufe bis zum letzten Unterrichtstag. Gewichtung: schriftliche - sonstige Leistungen im Verhältnis 50% / 50%, Tendenzen + / - möglich. Zulassung zur schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, BWR. Zulassungsbedingung: keine "6", maximal 2 "Fünfen". ( alle Fächer ) |
Schriftliche Abschlussprüfungen: Beginn: 8.00 Uhr ( jeweils 3 Zeitstunden plus Rüstzeit in D, E. )
15. Mai 2017: |
Deutsch |
18. Mai 2017: |
Englisch |
22. Mai 2017: |
BWR |
24. Mai 2017: |
Mathematik |
20. Juni 2017: |
Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der vorläufigen Abschlussnoten durch die Klassenlehrer. Feststellung der vorläufigen Endnoten durch die Fachlehrer: Vornote und Ergebnis der schriftlichen Prüfung gleich gewichtet ( Tendenzen ). Mündliche Prüfungen: keine Pflichtprüfung; mündliche Prüfung nur nach Meldung durch den Prüfling. Bei Notengleichheit Vornote - schriftliche Prüfung keine mündliche Prüfung möglich. Vornote mangelhaft, Klausurergebnis ungenügend: keine mündliche Prüfung möglich. Zulassung zur mündlichen Prüfung: keine 2 festen "Fünfen" bzw. keine "6". Maximal 2 freiwillige mündliche Prüfungen möglich. |
14. Juni 2017: |
bis spätestens 12.00 Uhr freiwillige Meldung ( schriftlich ) zur mündlichen Prüfung. Die Meldung ist freiwillig. |
20. Juni 2017: |
mündliche Prüfungen in Halver-Ostendorf |
21. Juni 2017: |
mündliche Prüfungen in Altena |
Ermittlung der endgültigen Abschlussnoten:
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Gewichtung: Vorl. Endnote - schriftliche Prüfung - mündliche Prüfung: 1:1:1 ( Tendenzen ). Gewichtung: Vorl. Endnote - mündliche Prüfung: 1: 1 ( Tendenzen ). Gewichtung: Vorl. Endnote - keine schriftliche / mündliche Prüfung: = Endnote.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden oder wenn die Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden. |
30. Juni 2017: |
Zeugnisausgabe im Rahmen einer Abschlussfeier. |
25. August 2017: |
schriftliche Nachprüfungen. Beginn der Prüfungen 08:00 Uhr |
29. August 2017: |
mündliche Nachprüfungen. Beginn der Prüfungen 08:00 Uhr |
Zu einer Nachprüfung kann man sich melden, wenn nach Abschluss der Prüfung in 2 Fächern mangelhafte Leistungen vorliegen ( Prüfung nicht bestanden ).
Meldung in einem Fach. Vornote bleibt. Schriftliche Prüfung, eventuell mündliche Prüfung.
Alle Termine können sich eventuell verschieben, dies gilt insbesondere für Abschlussfeier und Nachprüfungen.
Altena, Ostendorf, August 2016