Berechtigungen nach dem Abitur am Wirtschaftsgymnasium

Die bei uns erlangte Hochschulreife berechtigt bzw. befähigt die Schülerin/den Schüler für

  • ein Studium an einer beliebigen Hochschule/ Universität der Bundesrepublik Deutschland
  • die Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf, oft mit verkürzter Ausbildungszeit
  • den Eintritt in den Vorbereitungsdienst für die gehobene Beamtenlaufbahn

Immer häufiger werden unsere Absolventen auch von Unternehmen für sogenannte Kombistudiengänge eingestellt. Dabei machen Sie eine normale kaufmännische Ausbildung z. B. zum Industriekaufmann. Gleichzeitig aber studieren Sie an ein oder zwei Tagen in der Woche auf Kosten des Unternehmens an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.

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