Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft umfassende und integrierende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente zu bearbeiten. Dabei sind wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge zu beachten
TERMINE
SIHK-BEWERTUNGSSCHEMA
Das folgende SIHK-Bewertungsschema wird zur Benotung der Abschlussprüfung herangezogen.
Punkte |
Bewertung |
Note |
100-92 Punkte |
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung |
sehr gut |
unter 92- 81 Punkte |
Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung |
gut |
unter 81- 67 Punkte |
Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung |
befriedigend |
unter 67- 50 Punkte |
Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht |
ausreichend |
unter 50- 30 Punkte |
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind |
mangelhaft |
unter 30 - 0 Punkte |
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind |
ungenügend |
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Bei der Abschlussprüfung handelt es sich um eine sogenannte „gestreckte Abschlussprüfung“. D.h., dass der erste Teil der Abschlussprüfung bereits nach 18 Monaten und der zweite Teil zum Ende der Ausbildung stattfindet. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit, auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden.
Durch die gestreckte Abschlussprüfung erfährt der bisherige Bereich der Wirtschaftsinformatik einschließlich der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation eine deutliche Aufwertung.
An dieser Stelle ist anzumerken , dass es keine Zwischenprüfung mehr gibt!
ABB. AP der Büromanagerin/ des Büromanagers
Teil 1: Prüfung Mitte des 2. Ausbildungsjahres
Informationstechnisches Büromanagement (120 Min.):
Nach 18 Monaten sollen unter Anwendung von Textverarbeitung und Tabellenkalkulation anhand eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Geschäftsprozesse computergestützt (mit Word, Excel und Recherche) bearbeitet und dokumentiert werden. Dieser 1. Teil fließt zu 25 % in die Abschlussprüfung ein.
Teil 2: Prüfung am Ende der Ausbildung
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min.)
Es werden fallbezogene Aufgaben zu allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt schriftlich bearbeitet, die zu 10 % in die Abschlussprüfung einfließen.
Kundenbeziehungsprozesse (150 Minuten)
Hier werden komplexe und berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeitet, die zu
30 % in die Abschlussprüfung einfließen.
Fachaufgabe der Wahlqualifikation ( 20 Min.)
Hier wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Als Zugang kann der Ausbildungsbetrieb mit Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung zwischen 2 Varianten wählen:
- ein Report pro Wahlqualifikation, die der Prüfling über eine durchgeführte betriebliche Fachaufgabe anfertigt, oder
- eine von zwei vom Prüfungsausschuss gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus einer Wahlqualifikation als Grundlage für das Fachgespräch.
Diese Fachaufgabe fließt zu 35 % in die Abschlussprüfung ein.
Zusatzqualifikation:
Eine im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte (dritte) Wahlqualifikation kann von leistungsstarken Auszubildenden als Zusatzqualifikation belegt werden. Die Zusatzqualifikation wird in der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn bei der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung bekannt gegeben wird, dass die Prüfung erfolgen soll und die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Dafür ist rechtzeitig ein angepasster Ausbildungsplan bei der zuständigen Stelle einzureichen. Das Prüfungsverfahren ist wie bei der „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ entsprechend auszuwählen. Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (BIBB)