Anmeldung

Informationen zur Anmeldung finden Sie  hier. 

Fotolia 41439849 XSDie vertragliche Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Bei guten Leistungen in der Verwaltung und der Berufsschule kann die Abschlussprüfung um ein halbes Jahr vorgezogen werden. Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. August. Wer entsprechend vorgebildet ist, z. B. die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (schulischer Teil) vorweisen kann, hat die Möglichkeit, die Ausbildungszeit um ein Jahr zu verkürzen. Dann wird direkt eine zweijährige Ausbildungszeit mit dem Ausbilder vereinbart.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ bieten die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Die fachpraktische Ausbildung findet in der Ausbildungsverwaltung statt. Grundlagen für die betriebliche Ausbildung ist die Ausbildungsordnung für das Berufsbild der/des Verwaltungsfachangestellten sowie der Ausbildungsvertrag, der mit dem Ausbilder geschlossen wird.