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Lehrplan
Grundlage für die Organisation und Gestaltung des Berufsschulunterrichts ist der Bildungsplan „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r“ für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen.

Berufsschulunterricht

Der Berufsschulunterricht findet an zwei Tagen mit durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden in der Zeit zwischen 7:15 Uhr bis 13.50 Uhr statt. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an typischen Geschäftsprozessen in Rechtsanwalts- und Notarkanzleien. Diese werden in so genannten Lernfeldern zusammengefasst. Lernfelder wiederum werden verschiedenen Fächern zugeordnet. Durch die Orientierung des schulischen Lernens an realen Aufgaben und Arbeitsprozessen erfassen die Auszubildenden ganzheitlich die berufliche Wirklichkeit unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Anteile.


Lernfelder

Nr.

Inhalte

1. Jahr  2. Jahr  3. Jahr

1

Beruf und Ausbildung präsentieren

80

2

Arbeitsabläufe im Team organisieren

40

3

Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden

120

4

Ansprüche außergerichtlich geltend machen

80

5

Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen

40

6

Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten

40

7

Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen

40

8

Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden

40

9

Dienstordnungs- und beurkundungs-rechtliche Vorschriften anwenden

40

10

Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen

80

11

Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelver-fahren begleiten

40

12

Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten

40

13

Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln

40

14

Urkunden in erbrechtlichen Angelegen-heiten bearbeiten

40

15

Grundstückskaufverträge und Grund-schuldbestellungen vorbereiten und abwickeln

80

16

Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln

40

Berufsbezogene Fächer

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

Betriebsprozesse

(Hier werden die Rolle der bzw. des Auszubildenden in der Kanzlei geklärt und die  elementaren Grundfunktionen einer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei erarbeitet.)

LF1

LF2

LF5

Wirtschafts- und Sozialprozesse

(Dieses Fach erarbeitet berufliche Handlungen, bei denen die Kanzlei als Teil des Wirtschaftslebens im Mittelpunkt steht.)

LF3

LF4

LF6

LF7

Anwaltliche Geschäftsprozesse

(Hier werden berufliche Aktivitäten erlernt, die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu bewältigen sind.)

LF8

LF10

LF11

LF12

Notarielle Geschäftsprozesse

(Dieses Fach dient dem Erwerb der Kompetenzen, die für die Auftragsbearbeitung beim Notar notwendig sind.)

LF9

LF13

LF14

LF15

LF16

Berufsübergreifende Fächer

Den Fächern Politik, Deutsch, Sport und Religion sind keine eigenen Lernfelder zugeordnet. Die Inhalte dieser Fächer werden den entsprechenden Lehrplänen für die Berufsschule entnommen, wobei sich die Inhalte ebenfalls an beruflichen Themen orientieren.

Berufsschulabschluss

Neben dem Berufsabschluss als Rechtsanwalts- und Notarfachanstellte/r durch die Rechtsanwalts- und Notarkammer in Hamm (= Prüfungszeugnis) erhalten die Auszubildenden vom Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg beim Erreichen bestimmter schulischer Leistungen den Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis der Berufsschule).

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsgangs den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer (z.B. Betriebsprozesse, Religion) werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst.