Zwischenprüfung
Zielsetzung:
Die Zwischenprüfung soll den Ausbildungs- bzw. Leistungsstand des Auszubildenden zeigen und die Möglichkeit geben, Defizite im Hinblick auf die Abschlussprüfung rechtzeitig auszugleichen, indem Fördermaßnahmen eingeleitet bzw. erarbeitet werden. Sie soll die Ausbildungsqualität sichern und den Ernstfall Abschlussprüfung üben (Stressfaktor, Wissensfülle etc.).
Zeitpunkt:
Die Zwischenprüfung wird im 2. Ausbildungsjahr (Oktober/November) abgelegt.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über die Berufsschule (Klassenlehrer) oder direkt bei der Rechtsanwalts- und Notarkammer (Hamm). Hierfür ist ein Formblatt notwendig, das von den Klassenlehrern/innen rechtzeitig vor Ende der Anmeldefrist verteilt wird.
Wichtig:
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungskriterium für die spätere Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung ist dabei ohne Bedeutung. Da die Zwischenprüfung nur einmal jährlich stattfindet, bedeutet eine Nichtteilnahme in der Mittelstufe (z.B. aufgrund von Krankheit), dass die Ausbildungszeit nicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden kann!
Abschlussprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung:
- das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
- die Teilnahme an der Zwischenprüfung
- die rechtzeitige Anmeldung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einem Fachgespräch. Am Tag des Bestehens der Fachgespräches endet das Ausbildungsverhältnis. Für die Abnahme der Prüfung sind die örtlichen Prüfungsausschüsse zuständig, deren Mitglieder von der Rechtsanwalts- und Notarkammer in Hamm berufen werden.
Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Prüfungsteilen, die unterschiedlich gewichtet in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließen. Aufgaben aus vergangenen Prüfungen können bei der Rechtsanwaltskammer in Hamm heruntergeladen werden.
Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Min.) (15 %) |
Arbeitsorganisatorische Prozesse planen, durchführen und kontrollieren; elektronischen Rechtsverkehr nutzen; Auskünfte aus Registern einholen und verarbeiten; Aktenbuchhaltung führen. |
Rechtsanwendungen im Rechtsanwalts- und Notarbereich (150Min.) (30 %) |
Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts rechtlich erfassen und beurteilen; Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorbereiten, durchführen und kontrollieren; fachkundliche Texte formulieren und gestalten. (Einbeziehung der englichen Sprache) |
Vergütung und Kosten (90 Min.) (30 %) |
Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen erstellen; Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren erstellen; Kosten ermitteln und Kostenberechnungen und Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften vorbereiten und kontrollieren. |
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min.) (10%) |
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen. |
Fachgespräch:
Die Fachgespräch findet als Einzel- oder Gruppenprüfung im Prüfungsbereich "Mandanten- und Beteiligtenbetreuung" unter Einbeziehung der englischen Sprache statt. Es umfasst folgende Inhalte: Mandanten und Beteiligte serviceorientiert betreuen; Anliegen von Mandanten und Beteiligten erfassen; Gespräche mit Mandanten und Beteiligten adressatenorientiert führen; Auskünfte einholen und erteilen. Das Ergebnis der Fachgespräches macht 15 % des Gesamtergebnisses aus. Jeder Teilnehmer wird ca. 15 Minuten geprüft.