Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte üben ihren Beruf in einer Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei bzw. in juristischen Abteilungen größerer Unternehmen aus. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Erledigung von allgemeinen büroorganisatorischen Arbeiten, z.B. Telefonate entgegennehmen und weiterleiten, Termine mit Mandanten vereinbaren, bei Gerichten nachfragen, Akten führen und den Posteingang und -ausgang bearbeiten. Sie werden im Bereich des Mahnwesens und des Zivilprozesses tätig, bearbeiten Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtsangelegenheiten und erstellen Gebührenrechnungen.
In einem Notariat arbeiten sie im Urkundenwesen mit, führen die Bücher im Notariat, bereiten Angelegenheiten des Liegenschafts- und Grundbuchrechts vor und wickeln diese ab.
Die Aufgabenstellungen in einer Kanzlei erfordern eine selbstständige Vorgangsbearbeitung. Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte verfügen deshalb über umfangreiche rechtliche Kenntnisse und organisatorische Fertigkeiten. Daneben sind auch Kenntnisse der Datenverarbeitung notwendig. Sie können berufsbezogene Texte sprachlich und sachlich richtig formulieren und gestalten.
Die Ausbildung soll zu fallbezogenen Rechtsanwendungen im bürgerlichen Recht, Handelsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Bußgeldverfahren sowie im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit befähigen.
Nach Abschluss der Ausbildung bestehen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten. Wer Berufserfahrung gesammelt hat, kann eine Qualifizierung zum Rechtsfachwirt absolvieren. Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten bietet die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über aktuelle Rechtsfragen, Zwangsvollstreckungsrecht, Rechnungswesen in der Anwalts- und Notarkanzlei, Rechtsdatenbanken oder Fremdsprachen, die von der Rechtsanwalts- und Notarkammer angeboten werden.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte finden sich auch im Justizvollzugswesen, in Industriebetrieben und bei Versicherungen.