Die fachpraktische Ausbildung findet im jeweiligen Ausbildungsbetrieb statt. Grundlagen für die betriebliche Ausbildung ist die Ausbildungsordnung für das Berufsbild der/des Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten sowie der Ausbildungsvertrag, der mit dem Ausbilder geschlossen wird. Nähere Informationen dazu gibt die Rechtsanwaltskammer in Hamm.
Ausbildungsdauer
Die vertragliche Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Bei guten Leistungen in der Kanzlei und der Berufsschule kann die Abschlussprüfung um ein halbes Jahr vorgezogen werden. Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. August. Wer entsprechend vorgebildet ist, z. B. die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (schulischer Teil) absolviert hat, kann die Ausbildungszeit um ein Jahr zu verkürzen. Dann würde eine zweijährige Ausbildungszeit mit dem Ausbilder vereinbaren.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte/r“ bietet die Bundesagentur für Arbeit.