Während der dreijährigen Ausbildungszeit werden in der Berufsschule umfangreiche Fach- und Handlungskompetenzen im Arbeitsgebiet von Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten vermittelt. Wir wollen Auszubildende dazu befähigen, ihre Berufstätigkeit in einer Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei bzw. in juristischen Abteilungen größerer Unternehmen auszuüben. Zudem ist es uns wichtig, ihre Sozial- und Kommunikationskompetenz zu stärken, denn nur so werden sie als Fachkraft in der Kanzlei zu einer/m guten Mitarbeiter/in.
Diese anspruchswollen Ziele verlangen zum einen von den Auszubildenden, dass sie ihre Fähigkeit verbessern, die unterschiedlichen Anliegen der Mandanten angemessen bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und teamorientiert und teamfördernd zu arbeiten. Zum anderen benötigen sie die Bereitschaft, sich fortwährend weiterzubilden, um die sich in ständigem Wandel begriffenen juristischen Regelungen zu verstehen und in ihre Arbeit einbeziehen zu können. Denn nur so werden ihre Einsatzmöglichkeiten in qualifizierte berufliche Tätigkeiten dauerhaft gesichert.
In der Berufsschule helfen wir diese Ziele zu erreichen, indem wir die Handlungskompetenz der Auszubildenden dadurch erweitern, dass sie mit berufstypischen Vorgängen in schulischen Lernsituationen, die an berufliche und private Handlungssituationen anknüpfen, konfrontiert werden und lernen, diese problemlösend zu bearbeiten.