Die fachpraktische Ausbildung findet in der Ausbildungspraxis statt. Grundlagen für die betriebliche Ausbildung sind die Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenplan für das Berufsbild der/des Medizinischen Fachangestellten sowie der Ausbildungsvertrag, der mit dem/r Ausbilder/in geschlossen haben. Nähere Informationen dazu bietet die Ärztekammer.
Die vertragliche Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Bei guten Leistungen in der Praxis und der Berufsschule kann die Abschlussprüfung um ein halbes Jahr vorgezogen werden. Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. August. Auszubildende, die entsprechend vorgebildet sind, z. B. die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (schulischer Teil) absolviert haben, haben die Möglichkeit, die Ausbildungszeit um ein Jahr zu verkürzen. Mit dem Ausbilder wird dann eine entsprechende Vereinbarung im Ausbildungsvertrag getroffen, der die Ärztekammer zustimmen muss. Diese Auszubildenden besuchen bei uns direkt den Unterricht in der Mittelstufe.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Medizinische/r Fachangestellte/r“ erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit und vom Bundesinstitut für Berufsbildung .