Bei uns werden Kenntnisse aus erster Hand vermittelt, denn der Unterricht in den Fächern "Anwaltliche Geschäftsprozesse" und "Notarielle Geschäftsprozesse" wird in unserem Hause u. a. von einer Volljuristin mit Unterrichtserfahrung erteilt.

Um die digitalen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern und damit auch den Entwicklungen der zunehmenden Digitalisierung im Anwaltsbereich Rechnung zu tragen, sei es durch die Nutzung einer speziellen Anwaltssoftware oder auch des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), bieten wir im Differenzierungsbereich den Kurs "Edv-gestützte Rechtsanwendung" an.

Lehrplan
Grundlage für die Organisation und Gestaltung des Berufsschulunterrichts ist der Bildungsplan „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r“ für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen.

Berufsschulunterricht

Der Berufsschulunterricht findet an zwei Tagen mit durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden in der Zeit zwischen 7:15 Uhr bis 13.50 Uhr statt. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an typischen Geschäftsprozessen in Rechtsanwalts- und Notarkanzleien. Diese werden in so genannten Lernfeldern zusammengefasst. Lernfelder wiederum werden verschiedenen Fächern zugeordnet. Durch die Orientierung des schulischen Lernens an realen Aufgaben und Arbeitsprozessen erfassen die Auszubildenden ganzheitlich die berufliche Wirklichkeit unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Anteile.


Lernfelder

Nr.

Inhalte

1. Jahr  2. Jahr  3. Jahr

1

Beruf und Ausbildung präsentieren

80

2

Arbeitsabläufe im Team organisieren

40

3

Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden

120

4

Ansprüche außergerichtlich geltend machen

80

5

Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen

40

6

Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten

40

7

Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen

40

8

Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden

40

9

Dienstordnungs- und beurkundungs-rechtliche Vorschriften anwenden

40

10

Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen

80

11

Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelver-fahren begleiten

40

12

Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten

40

13

Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln

40

14

Urkunden in erbrechtlichen Angelegen-heiten bearbeiten

40

15

Grundstückskaufverträge und Grund-schuldbestellungen vorbereiten und abwickeln

80

16

Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln

40

Berufsbezogene Fächer

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

Betriebsprozesse

(Hier werden die Rolle der bzw. des Auszubildenden in der Kanzlei geklärt und die  elementaren Grundfunktionen einer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei erarbeitet.)

LF1

LF2

LF5

Wirtschafts- und Sozialprozesse

(Dieses Fach erarbeitet berufliche Handlungen, bei denen die Kanzlei als Teil des Wirtschaftslebens im Mittelpunkt steht.)

LF3

LF4

LF6

LF7

Anwaltliche Geschäftsprozesse

(Hier werden berufliche Aktivitäten erlernt, die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu bewältigen sind.)

LF8

LF10

LF11

LF12

Notarielle Geschäftsprozesse

(Dieses Fach dient dem Erwerb der Kompetenzen, die für die Auftragsbearbeitung beim Notar notwendig sind.)

LF9

LF13

LF14

LF15

LF16

Berufsübergreifende Fächer

Den Fächern Politik, Deutsch, Sport und Religion sind keine eigenen Lernfelder zugeordnet. Die Inhalte dieser Fächer werden den entsprechenden Lehrplänen für die Berufsschule entnommen, wobei sich die Inhalte ebenfalls an beruflichen Themen orientieren.

Berufsschulabschluss

Neben dem Berufsabschluss als Rechtsanwalts- und Notarfachanstellte/r durch die Rechtsanwalts- und Notarkammer in Hamm (= Prüfungszeugnis) erhalten die Auszubildenden vom Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg beim Erreichen bestimmter schulischer Leistungen den Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis der Berufsschule).

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsgangs den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer (z.B. Betriebsprozesse, Religion) werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst.

Zwischenprüfung

Zielsetzung:
Die Zwischenprüfung soll den Ausbildungs- bzw. Leistungsstand des Auszubildenden zeigen und die Möglichkeit geben, Defizite im Hinblick auf die Abschlussprüfung rechtzeitig auszugleichen, indem Fördermaßnahmen eingeleitet bzw. erarbeitet werden. Sie soll die Ausbildungsqualität sichern und den Ernstfall Abschlussprüfung üben (Stressfaktor, Wissensfülle etc.).

Zeitpunkt:
Die Zwischenprüfung wird im 2. Ausbildungsjahr (Oktober/November) abgelegt.

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über die Berufsschule (Klassenlehrer) oder direkt bei der Rechtsanwalts- und Notarkammer (Hamm). Hierfür ist ein Formblatt notwendig, das von den Klassenlehrern/innen rechtzeitig vor Ende der Anmeldefrist verteilt wird.

Wichtig:
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungskriterium für die spätere Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung ist dabei ohne Bedeutung. Da die Zwischenprüfung nur einmal jährlich stattfindet, bedeutet eine Nichtteilnahme in der Mittelstufe (z.B. aufgrund von Krankheit), dass die Ausbildungszeit nicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden kann!

Abschlussprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung:

  • das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung
  • die rechtzeitige Anmeldung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einem Fachgespräch. Am Tag des Bestehens der Fachgespräches endet das Ausbildungsverhältnis. Für die Abnahme der Prüfung sind die örtlichen Prüfungsausschüsse zuständig, deren Mitglieder von der Rechtsanwalts- und Notarkammer in Hamm berufen werden.


Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Prüfungsteilen, die unterschiedlich gewichtet in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließen. Aufgaben aus vergangenen Prüfungen können bei der Rechtsanwaltskammer in Hamm
heruntergeladen werden.

Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Min.)

(15 %)

Arbeitsorganisatorische Prozesse planen, durchführen und kontrollieren; elektronischen Rechtsverkehr nutzen; Auskünfte aus Registern einholen und verarbeiten; Aktenbuchhaltung führen.

Rechtsanwendungen im Rechtsanwalts- und Notarbereich (150Min.)

(30 %)

Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-,  Gesellschafts- und Registerrechts rechtlich erfassen und beurteilen; Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorbereiten, durchführen und kontrollieren; fachkundliche Texte formulieren und gestalten. (Einbeziehung der englichen Sprache)

Vergütung und Kosten (90 Min.)

(30 %)

Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen erstellen; Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren erstellen; Kosten ermitteln und Kostenberechnungen und Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften vorbereiten und kontrollieren.

Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min.)

(10%)

Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen.

 

Fachgespräch:
Die Fachgespräch findet als Einzel- oder Gruppenprüfung im Prüfungsbereich "Mandanten- und Beteiligtenbetreuung" unter Einbeziehung der englischen Sprache statt. Es umfasst folgende Inhalte: Mandanten und Beteiligte serviceorientiert betreuen; Anliegen von Mandanten und Beteiligten erfassen; Gespräche mit Mandanten und Beteiligten adressatenorientiert führen; Auskünfte einholen und erteilen.  Das Ergebnis der Fachgespräches macht 15 % des Gesamtergebnisses aus. Jeder Teilnehmer  wird ca. 15 Minuten geprüft.

Die fachpraktische Ausbildung findet im jeweiligen Ausbildungsbetrieb statt. Grundlagen für die betriebliche Ausbildung ist die Ausbildungsordnung  für das Berufsbild der/des Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten sowie der Ausbildungsvertrag, der mit dem Ausbilder geschlossen wird. Nähere Informationen dazu gibt die Rechtsanwaltskammer in Hamm.

Ausbildungsdauer

Die vertragliche Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Bei guten Leistungen in der Kanzlei und der Berufsschule kann die Abschlussprüfung um ein halbes Jahr vorgezogen werden. Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. August. Wer entsprechend vorgebildet ist, z. B. die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (schulischer Teil) absolviert hat, kann die Ausbildungszeit um ein Jahr zu verkürzen. Dann würde eine zweijährige Ausbildungszeit mit dem Ausbilder vereinbaren.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte/r“ bietet die Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte üben ihren Beruf in einer Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei bzw. in juristischen Abteilungen größerer Unternehmen aus. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Erledigung von allgemeinen büroorganisatorischen Arbeiten, z.B. Telefonate entgegennehmen und weiterleiten, Termine mit Mandanten vereinbaren, bei Gerichten nachfragen, Akten führen und den Posteingang und -ausgang bearbeiten. Sie werden im Bereich des Mahnwesens und des Zivilprozesses tätig, bearbeiten Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtsangelegenheiten und erstellen Gebührenrechnungen.

In einem Notariat arbeiten sie im Urkundenwesen mit, führen die Bücher im Notariat, bereiten Angelegenheiten des Liegenschafts- und Grundbuchrechts vor und wickeln diese ab.

Die Aufgabenstellungen in einer Kanzlei erfordern eine selbstständige Vorgangsbearbeitung. Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte verfügen deshalb über umfangreiche rechtliche Kenntnisse und organisatorische Fertigkeiten. Daneben sind auch Kenntnisse der Datenverarbeitung notwendig. Sie können berufsbezogene Texte sprachlich und sachlich richtig formulieren und gestalten.

Die Ausbildung soll zu fallbezogenen Rechtsanwendungen im bürgerlichen Recht, Handelsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Bußgeldverfahren sowie im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit befähigen.

Nach Abschluss der Ausbildung bestehen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten. Wer Berufserfahrung gesammelt hat, kann eine Qualifizierung zum Rechtsfachwirt absolvieren. Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten bietet die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über aktuelle Rechtsfragen, Zwangsvollstreckungsrecht, Rechnungswesen in der Anwalts- und Notarkanzlei, Rechtsdatenbanken oder Fremdsprachen, die von der Rechtsanwalts- und Notarkammer angeboten werden.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte finden sich auch im Justizvollzugswesen, in Industriebetrieben und bei Versicherungen.