… für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule und der Höheren Handelsschule (grds. einmal monatlich)

Individuelle Berufsberatung durch den zuständigen Berufsberater des Arbeitsamtes innerhalb der Schulzeit in jeweils persönlichen Beratungsgesprächen (Zeittakt: 15 Minuten, grundsätzlich ein Tag im Monat, zum Start des Schuljahres an mehreren Tagen einer Woche).

Verpflichtende Beratung des Bildungsganges Berufsfachschule (ehem. Berufsgrundschuljahr), insbesondere um die Möglichkeit einer EQJ-Maßnahme zu schaffen, freiwillige Beratung für alle anderen Bildungsgänge, entweder durch freiwillige Meldung der Schule oder auf Vorschlag des Berufsberaters.

Kontaktperson: Herr Nanz