Anmeldung

Informationen zur Anmeldung finden Sie  hier. 

BERUFSSCHULABSCHLUSS

Unabhängig vom Berufsabschluss (SIHK) wird Ihnen ein Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. „Schüler haben die Leistungsanforderungen [...] erfüllt, [...] wenn ihre Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind.“ (§ 6 VO über die Bildungsgänge in der Berufsschule)

BERUFSABSCHLUSS

Fotolia 42473119 XSSie müssen nach der Verordnung zur Berufsausbildung zum Bankkaufmann/Bankkauffrau vom 30.12.1997 eine Zwischenprüfung (§ 7) und eine Abschlussprüfung (§ 8) ablegen. Für die Durchführung der Prüfung ist die Industrie und Handelskammer zuständig. In unserer Region ist dies die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen.

Weiter inhaltliche Informationen zu den Prüfungen bieten die Prüfungskataloge des AKA-Nürnberg, die Sie kostenpflichtig beim U-Form-Verlag bestellen können.

Zwischenprüfung: Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt (i. d. R. im September). Geprüft werden die Kenntnisse und Fertigkeiten des ersten Ausbildungsjahres.

In der Zwischenprüfung nach neuester Ausbildungsverordnung werden ausschließlich Aufgaben in programmierter Form (ca. 56) gestellt, 
die der Auszubildende nach dem Multiple-Choice-Verfahren in 120 Minuten beantworten muss. Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung 
des Ausbildungsstandes und findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt. 
Geprüft werden die Kenntnisse und Fertigkeiten des ersten Ausbildungsjahres (siehe Lernfeldübersicht). 
Folgende Themengebiete sind relevant: 

  • Kontoführung und nationaler Zahlungsverkehr
  • Anlage auf Konten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Grobgliederung der Inhalte:

  • Kontoführung
  • Nationaler Zahlungsverkehr
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Kundenorientierte Kommunikation
  • Marketing
  • Verbraucher- und Datenschutz
    = 50 %
  • Anlage auf Konten
  • Rechnungswesen
    = 25 %  
  • Stellung, Rechtsform und Organisation des  ausbildenden Unternehmens
  • Personalwesen und Berufsbildung
  • Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
    = 25 %

Gesamt = 100 %

Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung setzt sich aus mehreren Prüfungsfächern zusammen, die an drei Terminen geprüft werden. Der schriftliche Teil der Prüfung erfolgt an zwei nacheinander folgenden Tagen im November und der mündliche Teil der Prüfung findet im Januar des Folgejahres statt. Zu diesem Prüfungsteil muss der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis dem Prüfungsausschuss vor Ort vorgelegt werden. Weiter Informationen zum Ausbildungsnachweis erhalten Sie von der SIHK zu Hagen.

1. Prüfungsfach

Bankwirtschaft   (90 + 60 Minuten Prüfungszeit)

Das Prüfungsfach setzt sich aus zwei   Teilen zusammen. Dem konventionellen Teil mit drei gleichgewichtigen Fällen,   die Sie frei beantworten müssen. Die Fälle umfassen die Bereiche nationalen   und internationalen Zahlungsverkehr oder Kontoführung, Vermögensanlage sowie   Kreditgeschäft. Der programmierte Teil beinhaltet alle Sachgebiete des Faches   in einem ca. 21 Aufgaben umfassenden Aufgabensatz.

2. Prüfungsfach

Rechnungswesen und Steuerung   (60 Minuten Prüfungszeit)

In der Regel müssen Sie dreizehn bis   fünfzehn programmierte Aufgaben lösen, die z.B. als Multiplechoice-Aufgaben,   Zuordnungsaufgaben, Rechenaufgaben oder Buchungsaufgaben formuliert sind.

3. Prüfungsfach

Wirtschafts und Sozialkunde   (60 Minuten Prüfungszeit)

Auch in diesem Fach werden Sie, wie im   2. Prüfungsfach programmierte Aufgaben zur Lösung erhalten.

4. Prüfungsfach

Praktische Prüfung

(20 Minuten Prüfungszeit + 15 Minuten   Vorbereitungszeit)

In diesem Fach sollen Sie Ihre   Beratungskompetenz unter Beweis stellen. In einem Beratungsgespräch aus den   Gebieten Kontoführung und Zahlungsverkehr oder Geld und Vermögensanlagen oder   Kreditgeschäft zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, Kundengespräche   systematisch und situationsbezogen zu führen.

Sie haben die Abschlussprüfung bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichende Prüfungsleistungen von Ihnen erbracht werden. Sollten die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet werden, ist die Abschussprüfung nicht bestanden.

Berufliche Weiterbildung

Die Hochschulen verfügen über anspruchsvolle Programme in Bereichen Finanzen und Bankwesen. Neben der Fortbildung zum/zur Bankfachwirt/in oder Fachwirt/in für Finanzberatung wird auch akademische Ausbildung zum Bachelor in Finance & Managment (B.A.) im Rahmen eines dualen Studiums für Abiturienten und Abiturientinnen angeboten. Bereits nach zwei Jahren des Studiums verfügen die Studierenden über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach insgesamt vier Jahren erwirbt man einen Bachelor-Abschluss und kann als Fach- und Führungskraft bei verschiedenen Bankinstitutionen tätig werden.

Informationen zur beruflichen Weiterbildung bietet die SIHK zu Hagen sowie die Frankfurt School of Finance & Managment gemeinnützige GmbH.