Zahnärztekammer war an Berufsinformationsbörse dabei
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) berichtet in ihrer Verbandszeitschrift über die erfolgreiche Teilnahme an der Berufsinformationsbörse am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg. Quelle
Prüfung
Für den Ausbildungsjahrgang 2022 gilt die neue Prüfungsordnung. Die ersten Prüfungen auf Basis dieser Prüfungsordnung werden in unserem Hause im Frühjahr 2025 stattfinden. Als besondere Neuerung wird eine gestreckte Abschlussprüfung stattfinden, bei der die bisherige Zwischenprüfung schon den ersten Teil der Abschlussprüfung darstellt und dadurch einen anderen Stellenwert im gesamten Prüfungsablauf genießt.
1. Teil der Abschlussprüfung
Nach 18 Monaten findet der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. Die Teilnahme an diesem Prüfungsteil ist die Voraussetzung für die Teilnahme am späteren zweiten Teil der Abschlussprüfung.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den Prüfungsbereichen „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“ statt. Die Aufgaben sind praxisbezogen und werden schriftlich bearbeitet. Die Prüfungszeit beträgt je
Prüfungsbereich 60 Minuten.
2. Teil der Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den Prüfungsbereichen „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“, „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt.
Die Aufgaben der beiden letztgenannten Prüfungsbereiche müssen praxisbezogen sein und schriftlich bearbeitet werden. Die Prüfungszeit beträgt im zweitgenannten Prüfungsbereich 120 Minuten; im drittgenannten 60 Minuten.
Im erstgenannten Prüfungsbereich hat der Prüfling eine praktische Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen/Arbeitsmitteln zu dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Der Prüfling erhält zunächst eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Die Prüfungszeit für die Durchführung der praktischen Arbeitsaufgabe beträgt 30 Minuten. Das anschließende auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe erteilt die Zulassungen zu diesen Prüfungen und stellt den Prüflingen die Anmeldeformulare über die Berufsschule rechtzeitig zur Verfügung. Der Ablauf ist landeseinheitlich geregelt.
Fortbildungen
Im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung bieten die Zahnärztekammer und die Akademie für Fortbildungen zahlreiche Aufstiegsqualifizierungen an, beispielsweise zur:
- Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent/in (ZMP)
- Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement
- Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen
- Dentalhygieniker/in (DH)
Betriebliche Ausbildung
Die vertragliche Ausbildungszeit beträgt i. d. R. drei Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen in der Praxis und der Berufsschule kann die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzt werden. Für Auszubildende, die entsprechend vorgebildet sind, z. B. die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (schulischer Teil) absolviert haben, besteht die Möglichkeit, mit dem Ausbilder direkt eine zweijährige Ausbildungszeit zu vereinbaren.
Diese Auszubildenden entscheiden zu Beginn der Ausbildung, ob sie die Ausbildungsjahre 1 und 2 oder die Ausbildungsjahre 2 und 3 absolvieren möchten. Die im schulischen Kontext zu erwerbenden Kompetenzen des jeweils fehlenden Ausbildungsjahr werden in Eigenregie erarbeitet. Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ bieten die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesinstitut für Berufsbildung und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.
Die fachpraktische Ausbildung findet in der Ausbildungspraxis statt. Grundlagen für die betriebliche Ausbildung sind die Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenplan für das Berufsbild der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie der Ausbildungsvertrag, der mit dem Ausbilder geschlossen wird.
Schulische Ausbildung
Der Berufsschulunterricht findet an zwei Tagen mit durchschnittlich 6 Unterrichtsstunden in der Zeit zwischen 7:15 Uhr bis 13.50 Uhr statt. Die Unterrichtsinhalte sind 13 Lernfeldern zugeordnet, die sich auf vier berufsbezogene Fächer verteilen. Diese Fächer sind prüfungsrelevant und bilden deshalb den Ausbildungsschwerpunkt.
Grundlage für die Organisation und Gestaltung des Berufsschulunterrichts der neuen Auszubildenden ab dem Schuljahr 2022/2023 ist der neue Lehrplan „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen".
Lernfelder
1. Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten
2. Patienten empfangen und begleiten
3. Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten
4. Patienten bei der Kariestherapie begleiten
5. Patienten bei endodontischen Behandlungen begleiten
6. Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten
7. Medizinische Notfälle begleiten
8. Patienten bei paradontologischen Behandlungen begleiten
9. Praxisbedarf beschaffen und verwalten
10. Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten
11. Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten
12. Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden
13. Arbeitsprozesse organisieren und optimieren
Berufsbezogene Fächer |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
Zahnmedizinische Assistenz (Fachkunde) (Hier geht es um zahnmedizinische Behandlungsabläufe, deren Vor- und Nachbereitung und die Dokumentation der erbrachten Leistungen.) |
LF3 |
LF6 LF7 |
LF10 LF12 |
Leistungserfassung und -abrechnung (Dieses Fach umfasst die Dokumentation erbrachter Leistungen sowie deren Abrechnung, die in der Mittel- und Oberstufe auch edv-gestützt vorgenommen wird. |
LF4 |
LF5 LF8 |
LF11 |
Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement (WP) (Kaufmännisches Grundwissen und ein grundlegendes Verständnis für wirtschaftliche und praxisorganisatorische Zusammenhänge werden in WP vermittelt.) |
LF1 LF2 |
LF9 |
LF13 |
Zum berufsbezogenen Lernbereich gehört außerdem der Unterricht in einer Fremdsprache. Im 1. Ausbildungsjahr wird Unterricht im Fach Englisch oder Spanisch erteilt.
Berufsübergreifende Fächer
Im berufsübergreifenden Bereich kommen die Fächer Deutsch/Kommunikation, Politik und Gesellschaftslehre, Religion und Sport und Gesundheitserziehung hinzu. Hier werden sowohl berufsbezogene als auch allgemeinbildende Inhalte thematisiert.
Da die kommunikativen Fähigkeiten zu den Grundkompetenzen einer/s zahnmedizinischen Fachangestellten in allen Arbeitsbereichen gehören, legen wir am ESBK besonderen Wert darauf, diese zu vermitteln und bieten das Fach Deutsch/Kommunikation - wenn möglich - in allen drei Ausbildungsjahren an.
Differenzierungsbereich
Darüber hinaus ermöglichen wir den Auszubildenden, sich während der Ausbildung mit Fragen des Qualitätsmanagements intensiv auseinanderzusetzen. Das erworbene Wissen kann im Rahmen einer Prüfung durch die Zahnärztekammer zertifiziert werden..
Ebenso erhalten die Auszubildenden im Differenzierungsfach "EDV-gestützte Leistungsabrechnung" eine besondere Bescheinigung über diese zusätzliche Qualifikation.
Berufsschulabschluss
Am Ende der Ausbildung wird ein Zeugnis über den Berufsschulabschluss ausgestellt.
Profil des Ausbildungsberufs
Zahnmedizinische Fachangestellte üben ihren Beruf in Zahnarztpraxen mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus. Sie assistieren dem Zahnarzt und führen aber auch zunehmend Arbeiten selbstständig unter Aufsicht und Verantwortung des Zahnarztes aus. Die Tätigkeiten beziehen sich auf den zahnmedizinischen Bereich oder auf die Durchführung von Verwaltungsarbeiten.
Der Fachkundeunterricht vermittelt alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Erfüllung der zahnmedizinischen Aufgaben notwendig sind. Dazu gehören fundierte Kenntnisse der Anatomie des Zahnes und der Mundhöhle, der Hygiene, der Kariesdiagnostik und –therapie, des Aufbaus der Mundschleimhaut und ihrer Erkrankungen.
In den Fächern "Leistungserfassung und Abrechnung" und "Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagemen" wird erlernt, wie die erbrachten zahnärztlichen Leistungen in Rechnung zu stellen und abzurechnen sind und wie Praxisprozesse organisiert werden.
Alle Tätigkeitsfelder sind eingebettet in die Kommunikation mit den Patienten und dem Praxisteam.
Weitergehende Informationen zu den Ausbildungsinhalten bietet Ihnen die Zahnärztekammer auf ihrer Homepage, auf der Sie auch eine Imagebroschüre downloaden und ein Imagevideo anschauen können.
Besonderes
Neuordnung des Ausbildungsberufs "Zahnmedizinische Fachangestellte"
Am 01. August 2022 traten der neue Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Zahnmedizinische Fachangestellte" sowie die neue Ausbildungsordnung in Kraft. Im Schuljahr 2024/2025 werden erstmals Auszubildende nach der neuen Prüfungsordnung geprüft.
Pilotprojekte "Qualitätsmanagement" und "EDV-gestützter Abrechnungsunterricht" in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer
Auch nach der Neuordnung des Ausbildungsberufes "Zahnmedizinische Fachangestellte" haben die Auszubildenden weiterhin die Möglichkeit, eine Zusatzqualifizierung im Qualitätsmanagement zu erwerben, die am Ende der Ausbildung auf Basis einer schriftlichen Abschlussprüfung zertifiziert werden kann. Die Vorbereitung auf diese Prüfung wird weiterhin im für die interessierten Auszubildenden verpflichtenden Differenzierungsbereich stattfinden.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Auszubildenden an diesem Differenzierungskurs und der späteren QM-Prüfung, die am ESBK abgelegt werden kann, ist die Note "gut" oder "sehr gut" im Fach "Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement" im Halbjahreszeugnis des 3. Ausbildungsjahres.
Seit dem Schuljahr 2014/15 findet der Unterricht im Fach Abrechnungswesen in der Mittelstufe und seit 2015/16 in der Oberstufe zusätzlich edv-gestützt statt. Die Auszubildenden erlernen hier, zahnärztliche Leistungen praxisbezogen am PC abzurechnen. Zum Ende ihrer Ausbildung erhalten sie über ihre Teilnahme an diesem Projekt ein Zertifikat, das in Kooperation mit der Zahnärztekammer ausgestellt wird.
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Während der dreijährigen Ausbildungszeit vermitteln wir in der Berufsschule, die an zwei Tagen pro Woche besucht wird, umfangreiche Fach- und Handlungskompetenzen im Zahnmedizin- und Verwaltungsbereich. Die Auszubildenden werden dazu befähigt, ihre Berufstätigkeit in Zahnarztpraxen auszuüben. Zudem ist es uns wichtig, die Sozial- und Kommunikationskompetenz der Auszubildenden zu stärken. Denn nur so werden sie als Fachkraft in der Praxis auch zu einer/m guten Mitarbeiter/in.
Diese anspruchsvollen Ziele verlangen zum einen von den Auszubildenden, dass sie ihre Fähigkeit verbessern, die unterschiedlichsten Situationen der Patienten einer Zahnarztpraxis angemessen bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und teamorientiert und teamfördernd zu arbeiten. Zum anderen benötigen sie die Bereitschaft, sich fortwährend weiterzubilden, um die neuen Erkenntnisse und Möglichkeiten in der Zahnmedizin und der Verwaltung zu verstehen und in ihre Arbeit einzubeziehen. Dadurch werden ihre Einsatzmöglichkeiten in qualifizierten beruflichen Tätigkeiten dauerhaft gesichert werden.
In der Berufsschule helfen wir diese Ziele zu erreichen, indem wir die Handlungskompetenz der Auszubildenden dadurch erweitern, dass sie mit berufstypischen Vorgängen in schulische Lernsituationen, die an berufliche und private Handlungssituationen anknüpfen, konfrontiert werden und lernen, diese problemlösend zu bearbeiten.