Prüfung
Zwischenprüfung
Nach 18 Monaten findet die Zwischenprüfung statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur späteren Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen. Der Ablauf ist landeseinheitlich geregelt:
1. Teil: 13:30 Uhr Kaufmännischer Bereich (Dauer 40 Minuten)
Pause: 15 Minuten
2. Teil: 14:25 /14:30 Uhr Medizinischer Bereich (Dauer 80 Minuten)
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe erteilt die Zulassung zu dieser Prüfung und stellt den Prüflingen das Anmeldeformular über ihren Ausbildungsbetrieb rechtzeitig zur Verfügung. Der Ablauf ist landeseinheitlich geregelt:
Schriftlicher Prüfungsteil
1. Tag: 13:30 Uhr Behandlungsassistenz (Dauer 120 Minuten)
Pause: 30 Minuten
16:00 Uhr Wirtschafts- und Sozialprozesse (Dauer 60 Minuten)
2. Tag: 13:30 Uhr Betriebsorganisation und -verwaltung (Dauer 120 Minuten)
Praktischer Prüfungsteil
Im praktischen Teil der Prüfung wird in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeitet sowie während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch geführt. Der Prüfling erhält nach der Bekanntgabe des Prüfungsthemas eine angemessene Vorbereitungszeit. Während der Prüfung sollen praxisbezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert werden.
Über aktuelle Prüfungstermine und sonstige Fragen zu den Prüfungen informiert die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Berufliche Weiterbildung
Informationen zur beruflichen Weiterbildung z. B. zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung oder zu zahlreichen Aufstiegsqualifizierungen bietet die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Besonderes
Als besonderes Angebot bieten wir bereits während der Ausbildung die Möglichkeit, an einer Anpassungsweiterbildung im Bereich Qualitätsmanagement teilzunehmen. In der Unterstufe und in der Mittelstufe werden die Module 1 und 2 des Weiterbildungsangebotes der Ärztekammer zum Qualitätsmanagement unterrichtet. Am Ende des zweiten Moduls steht eine von der Ärztekammer gestellte, aber in unserem Hause durchgeführte Abschlussprüfung. Über das Prüfungsergebnis erhält der/die Auszubildende ein Zertifikat der Ärztekammer.
Die Ärztekammer bewirbt diese Fortbildung während der Ausbildung ausdrücklich. (s. Downloadbereich)
Schulische Ausbildung
Grundlage für die Organisation und Gestaltung des Berufsschulunterrichts ist der Lehrplan „Medizinische/r Fachangestellte/e für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen".
Der Berufsschulunterricht findet an zwei Tagen mit durchschnittlich 6 Unterrichtsstunden in der Zeit zwischen 7:15 Uhr bis 13.50 Uhr statt. Die Unterrichtsinhalte sind 12 Lernfeldern zugeordnet, die sich auf vier berufsbezogene Fächer verteilen. Diese Fächer sind prüfungsrelevant und bilden deshalb den Ausbildungsschwerpunkt.
Lernfelder
- Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
- Patienten empfangen und begleiten
- Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
- Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
- Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
- Waren beschaffen und verwalten
- Praxisabläufe im Team organisieren
- Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten
- Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten
- Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten
- Patienten bei der Prävention begleiten
- Berufliche Perspektiven entwickeln
Berufsbezogene Fächer |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
Medizinische Assistenz (MEDA) (Hier geht es um medizinische Behandlungsabläufe, deren Vor- und Nachbereitung und die Dokumentation der erbrachten Leistungen.) |
LF3 |
LF5 |
LF9 |
Patientenbetreuung und Abrechnung (PBA) (Diese Fächer umfassen die medizinische Betreuung der Patienten, die Dokumentation erbrachter Leistungen sowie deren Abrechnung.) |
LF4 |
LF8 |
LF10 |
Wirtschafts- und Sozialprozesse (WSP) (Kaufmännisches Grundwissen und ein grundlegendes Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge werden in WSP vermittelt.) |
LF1 |
LF6 |
LF12 |
Praxismanagement (PMG) (Fragen der modernen Datenkommunikation, der Datenerfassung und –sicherung sowie der Praxisorganisation stehen in PMG im Vordergrund.) |
LF2 |
LF7 |
LF11 |
Zum berufsbezogenen Lernbereich gehört außerdem der Unterricht in einer Fremdsprache. In der Mittelstufe wird hier das Fach Englisch erteilt.
Berufsübergreifende Fächer
Im berufsübergreifenden Bereich kommen die Fächer Deutsch/Kommunikation, Politik, Religion und Sport hinzu. Hier werden sowohl berufsbezogene als auch allgemeinbildende Inhalte thematisiert.
Da die kommunikativen Fähigkeiten zu den Grundkompetenzen eine/s Medizinischen Fachangestellten in allen Arbeitsbereichen gehören, legen wir am ESBK besonderen Wert darauf, diese zu vermitteln und bieten das Fach Deutsch/Kommunikation im 1. und 3. Ausbildungsjahr an.
Differenzierungsbereich
Darüber hinaus bieten wir bereits während der Ausbildung die Möglichkeit, sich mit Fragen des Qualitätsmanagements intensiv auseinanderzusetzen. Die Module 1 und 2 des Weiterbildungsangebotes der Ärztekammer zum Qualitätsmanagement unterrichten wir in der Unter- und der Mittelstufe. Das Modul 2 wird mit einer Prüfung in unserem Hause abgeschlossen, die durch die Ärztekammer zertifiziert wird.
Berufsschulabschluss
Am Ende der Ausbildung erhält der/die Auszubildende ein Zeugnis über den Berufsschulabschluss.
Betriebliche Ausbildung
Die fachpraktische Ausbildung findet in der Ausbildungspraxis statt. Grundlagen für die betriebliche Ausbildung sind die Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenplan für das Berufsbild der/des Medizinischen Fachangestellten sowie der Ausbildungsvertrag, der mit dem/r Ausbilder/in geschlossen haben. Nähere Informationen dazu bietet die Ärztekammer.
Die vertragliche Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Bei guten Leistungen in der Praxis und der Berufsschule kann die Abschlussprüfung um ein halbes Jahr vorgezogen werden. Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. August. Auszubildende, die entsprechend vorgebildet sind, z. B. die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (schulischer Teil) absolviert haben, haben die Möglichkeit, die Ausbildungszeit um ein Jahr zu verkürzen. Mit dem Ausbilder wird dann eine entsprechende Vereinbarung im Ausbildungsvertrag getroffen, der die Ärztekammer zustimmen muss. Diese Auszubildenden besuchen bei uns direkt den Unterricht in der Mittelstufe.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Medizinische/r Fachangestellte/r“ erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit und vom Bundesinstitut für Berufsbildung .
Medizinische Fachangestellte
Während der dreijährigen Ausbildungszeit vermitteln wir in der Berufsschule, die an zwei Tagen pro Woche besucht wird, umfangreiche Fach- und Handlungskompetenzen im Medizin- und Verwaltungsbereich. Die Auszubildenden werden dazu befähigt, ihre Berufstätigkeit in Arztpraxen und in verwandten Berufen auszuüben. Zudem ist es uns wichtig, die Sozial- und Kommunikationskompetenz der Auszubildenden zu stärken, denn nur so werden sie als Fachkraft in der Praxis auch zu einem/r guten Mitarbeiter/in.
Diese anspruchsvollen Ziele verlangen zum einen, dass die Auszubildenden ihre Fähigkeit verbessern, die unterschiedlichsten Ausnahmesituationen kranker Menschen angemessen bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und teamorientiert und teamfördernd zu arbeiten. Zum anderen benötigen sie die Bereitschaft, sich fortwährend weiterzubilden, um die neuen Erkenntnisse und Möglichkeiten in der Medizin und der Verwaltung zu verstehen und in ihre Arbeit einbeziehen zu können. Denn nur so werden ihre Einsatzmöglichkeiten in qualifizierten beruflichen Tätigkeiten dauerhaft gesichert.
In der Berufsschule helfen wir diese Ziele zu erreichen, indem wir die Handlungskompetenz der Auszubildenden dadurch erweitern, dass sie mit berufstypischen Vorgängen in schulischen Lernsituationen, die an berufliche und private Handlungssituationen anknüpfen, konfrontiert werden und lernen, diese problemlösend zu bearbeiten.
Eine wichtige Aufgabe der schulischen Ausbildung ist es darüber hinaus, praxisbedingte Einseitigkeiten mit dem Ziel auszugleichen, dass die/der ausgebildete Medizinische Fachangestellte grundsätzlich in jeder Arztpraxis und auch in zahlreichen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten kann.
Profil des Ausbildungsberufs
Ein/e Medizinische/r Fachangestellte/r übt den Beruf in einer Arzt- oder Facharztpraxis, Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen aus.
Sie/Er assistiert dem Arzt und führt aber auch zunehmend Arbeiten selbstständig unter Aufsicht und Verantwortung des Arztes aus. Die Tätigkeiten können in den medizinischen Bereich fallen oder Verwaltungsarbeiten ausmachen.
Zur Erfüllung der medizinischen Aufgaben verfügen Medizinische Fachangestellte über fundierte Kenntnisse der Anatomie, der Physiologie, der Hygiene, Pathologie und der Diagnostik. Ebenso können sie auf Grundkenntnisse über Krankheiten zurückgreifen und die Fachsprache verstehen und anwenden.
Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, können sie Praxisgeräte einsetzen und sachgerecht pflegen, bei der Diagnose und Therapie mitwirken, Arzneimittel einsetzen und einfache Laborarbeiten durchführen.
Zu den Verwaltungsarbeiten zählen das Organisieren der Praxisabläufe, die Informationsverarbeitung und die Abrechnung unter Berücksichtigung der neuesten Vorgaben des Gesetzgebers oder der Selbstverwaltungsorgane.
Beide Tätigkeitsfelder sind eingebettet in die Kommunikation mit den Patienten und dem Praxisteam.