Zwischenprüfung
Nach 18 Monaten findet die Zwischenprüfung statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur späteren Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen. Der Ablauf ist landeseinheitlich geregelt:
1. Teil: 13:30 Uhr Kaufmännischer Bereich (Dauer 40 Minuten)
Pause: 15 Minuten
2. Teil: 14:25 /14:30 Uhr Medizinischer Bereich (Dauer 80 Minuten)
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe erteilt die Zulassung zu dieser Prüfung und stellt den Prüflingen das Anmeldeformular über ihren Ausbildungsbetrieb rechtzeitig zur Verfügung. Der Ablauf ist landeseinheitlich geregelt:
Schriftlicher Prüfungsteil
1. Tag: 13:30 Uhr Behandlungsassistenz (Dauer 120 Minuten)
Pause: 30 Minuten
16:00 Uhr Wirtschafts- und Sozialprozesse (Dauer 60 Minuten)
2. Tag: 13:30 Uhr Betriebsorganisation und -verwaltung (Dauer 120 Minuten)
Praktischer Prüfungsteil
Im praktischen Teil der Prüfung wird in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeitet sowie während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch geführt. Der Prüfling erhält nach der Bekanntgabe des Prüfungsthemas eine angemessene Vorbereitungszeit. Während der Prüfung sollen praxisbezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert werden.
Über aktuelle Prüfungstermine und sonstige Fragen zu den Prüfungen informiert die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Berufliche Weiterbildung
Informationen zur beruflichen Weiterbildung z. B. zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung oder zu zahlreichen Aufstiegsqualifizierungen bietet die Ärztekammer Westfalen-Lippe.